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Bislang gilt die Einschränkung auf 3 Therapieverfahren:
Verhaltenstherapie als Verfahren, sowie die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie:
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Analytische Psychotherapie in der es widerum 3 generelle theoretische Richtungen gibt:
==> einmal die Psychoanalyse nach Sigmund Freud, ==> die Analytische Psychologie nachCarl Gustav Jungund die ==> Individualpsychologie nachAlfred Adler.
Der Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie empfahl im Mai 2002 die Gesprächspsychotherapie als „wissenschaftlich anerkanntes Verfahren“ mit aufzunehmen. Die Behandlung mit Gesprächspsychotherapie wird derzeit nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Die hierfür notwendige sozialrechtliche Anerkennung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, welche Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, steht noch aus. Für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist die Gesprächspsychotherapie nicht anerkannt.
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